Leistungsbestimmungsrecht in Betriebsvereinbarung: Durchführungsanspruch
Problempunkt
Der beklagte Konzern schloss für seine außertariflichen Beschäftigten (AT-Beschäftigte) im Innendienst eine Betriebsvereinbarung zur Vereinbarung persönlicher Ziele und Festlegung eines variablen Bonus (BV Bonus). Danach treffen Mitarbeiter und Vorgesetzte jährlich eine individuelle Zielvereinbarung, die sowohl Geschäftsziele als auch persönliche Ziele enthält. Die Geschäftsziele sollten jährlich durch das Unternehmen bzw. den jeweiligen Geschäftsbereich festgelegt und mitgeteilt werden.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
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