Massenentlassung: Information an Behörden
Problempunkt
Nach Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers beschloss der beklagte Insolvenzverwalter, den Betrieb zum 30.4.2020 einzustellen und bis zum 31.1.2023 über 10 % der beschäftigten Arbeitnehmer zu entlassen. Er leitete das Verfahren zur Konsultation des Betriebsrats ein, schickte der zuständigen Agentur für Arbeit jedoch keine Abschrift hiervon. Nach abschließender Stellungnahme des Betriebsrats zeigte der Arbeitgeber die beabsichtigte Massenentlassung der Behörde an.
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Problempunkt
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● Problempunkt
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