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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Massenentlassung: Information an Behörden

§ 17 Abs. 3 KSchG; Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 RL 98/59/EG

Problempunkt

Nach Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers beschloss der beklagte Insolvenzverwalter, den Betrieb zum 30.4.2020 einzustellen und bis zum 31.1.2023 über 10 % der beschäftigten Arbeitnehmer zu entlassen. Er leitete das Verfahren zur Konsultation des Betriebsrats ein, schickte der zuständigen Agentur für Arbeit jedoch keine Abschrift hiervon.

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