Massenentlassungsanzeige am tatsächlichen Einsatzort
Problempunkt
Wenn die Anzahl an Kündigungen in einem Betrieb einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, muss vor deren Ausspruch eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erfolgen; andernfalls sind die Kündigungen unwirksam, § 17 KSchG. Die Anzeige hat bei derjenigen Arbeitsagentur zu erfolgen, in deren Bezirk der von der Massenentlassung betroffene Betrieb liegt.
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Daniel Hammes

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Problempunkt
Der Kläger war ein bei der Air Berlin beschäftigter Pilot, der im Rahmen der Insolvenz betriebsbedingt wegen Stilllegung
Problempunkt
Die Klägerin war als Flugbegleiterin bei Air Berlin beschäftigt, über deren Vermögen am 1.11.2017 das Insolvenzverfahren
Vita
Jahrgang 1964, geboren in Duisburg. Einstieg nach dem Studium als Trainee bei Lufthansa, anschließend Stationen als Controller für die