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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mischunternehmen: Bezugnahme auf Zeitarbeitstarifverträge zulässig
§§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Nr. 3 a. F. (8 Abs. 2 Satz 3 n. F.) AÜG
Problempunkt
Das klagende Unternehmen ist eine tarifgebundene GmbH, deren Unternehmensgegenstand u. a. auch die Arbeitnehmerüberlassung umfasst. Sie betreibt eine Eventagentur im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, eine Vermittlung von Künstlern und Hostessen, Catering, Gebäudemanagement sowie einen Wach- und Sicherheitsservice.
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