Mitbestimmung: Änderung der Regeln zum mobilen Arbeiten

§ 87 Abs. 1 Nr. 14, Abs. 2 BetrVG

Anordnungen der Arbeitgeberin zum mobilen Arbeiten, die nicht nur eine bestehende Betriebsvereinbarung ausgestalten, sondern eine abweichende Regelung treffen, sind zu unterlassen, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenspruch abgeschlossen oder eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Zudem müssen bereits getroffene einseitige Anordnungen zurückgenommen werden.

(Leitsatz des Bearbeiters)

LAG München, Beschluss vom 10.8.2023 – 8TaBVGa6/23

1106
Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Beteiligten – ein Versicherungsunternehmen und der Betriebsrat – streiten um Mitbestimmungsrechte bzw. Unterlassen von Anweisungen. Die Betriebsparteien hatten im Juli 2016 eine Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeit abgeschlossen, die auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit dem Vorgesetzten ein Arbeiten außerhalb der Betriebsräume (mobiles Arbeiten) ermöglichte, wobei der deutlich überwiegende Teil der Arbeitszeit am regelmäßigen Arbeitsplatz geleistet werden sollte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

Mitbestimmung: Änderung der Regeln zum mobilen Arbeiten
Seite 58
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einleitung

„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen sollen bei Begründung des Arbeitsverhältnisses klären, ob der Bewerber für

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 1998 Versicherungskauffrau bei der Beklagten in C. mit 39 Wochenstunden. Dort waren die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März

Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche