Mitbestimmung bei Arbeitszeit – Leiharbeitnehmer
Problempunkt
Die Betriebsparteien des beklagten Textilhandelsunternehmens hatten im Jahr 2011 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abgeschlossen (BV Arbeitszeit 2011), die u. a. die bei der Arbeitgeberin geltenden Schichten regelte. Die Betriebsvereinbarung galt für alle Beschäftigten des Betriebs und erlaubte dem Arbeitgeber, aus dringenden betrieblichen Gründen von der Personaleinsatzplanung kurzfristig abzuweichen.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis des zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigten Klägers
Problempunkt
Die Beteiligten – ein Versicherungsunternehmen und der Betriebsrat – streiten um Mitbestimmungsrechte bzw. Unterlassen
Tarifvertrag als Rechtsgrundlage
Gestaltungen zur tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit sind Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1
Problempunkt
Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen