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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mitbestimmung bei Arbeitszeit – Leiharbeitnehmer
§§ 23 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 2, 99 BetrVG
Problempunkt
Die Betriebsparteien des beklagten Textilhandelsunternehmens hatten im Jahr 2011 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abgeschlossen (BV Arbeitszeit 2011), die u. a. die bei der Arbeitgeberin geltenden Schichten regelte.
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