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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Mitbestimmung bei Arbeitszeit – Leiharbeitnehmer

§§ 23 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 2, 99 BetrVG

Problempunkt

Die Betriebsparteien des beklagten Textilhandelsunternehmens hatten im Jahr 2011 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abgeschlossen (BV Arbeitszeit 2011), die u. a. die bei der Arbeitgeberin geltenden Schichten regelte.

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