Problempunkt
Der Konzernbetriebsrat eines Medizintechnikherstellers wollte dem Arbeitgeber im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) untersagen lassen. Der Arbeitgeber wollte die KI-Anwendungen zur Unterstützung der Beschäftigten auf freiwilliger Basis nutzbar machen und gestatten. Im Intranet veröffentlichte das Unternehmen deshalb Richtlinien und ein Handbuch mit Vorgaben zur Nutzung der KI-Werkzeuge.
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