Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

§§ 1, 3, 5, 7 BUrlG

1. Ein nach § 5 Abs. 1 lit. a BUrlG entstandener Teilurlaubsanspruch ist nur dann bis längstens 31.3. des Folgejahres befristet (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG), wenn der Arbeitgeber zuvor seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. Nur unter dieser Voraussetzung ist die Übertragung des Teilurlaubsanspruchs nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG von einem Verlangen des Arbeitnehmers abhängig.

2. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wonach der Urlaubsanspruch bei einem unterjährigen Ausscheiden um je 1/12 für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr gekürzt werden kann, ist zulässig. Aus der Vertragsklausel muss sich ergeben, dass der gesetzliche Mindesturlaub von der Kürzung unberührt bleibt. Damit ist gewährleistet, dass die vorgesehene Zwölftelung –auch bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte– nicht zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 21.5.2019 – 9 AZR 579/16

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die bis zum 15.8.2012 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigte Arbeitnehmerin macht Urlaubsabgeltung für 2011 und 2012 geltend. Der Arbeitsvertrag sah einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen vor, wobei im Austrittsjahr – unbeschadet gesetzlicher Urlaubsansprüche – 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gewährt werden sollte. Im August 2011 beantragte die Arbeitnehmerin Urlaub und füllte in dem Urlaubsantragsformular aus, dass ihr noch 31,5 Urlaubstage zustünden, von denen nach Gewährung des beantragten Urlaubs noch 16,5 Tage verblieben.

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Marco Stahn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baker Tilly, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung
Seite 60
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Body Teil 1

Höhe und Berechnung des Urlaubs

1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den

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Zwischen den Parteien hatte von 2010 bis 2015 ein Arbeitsverhältnis bestanden. Mit im Jahr 2019 erhobener Klage machte

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Die Parteien streiten um den Ausgleich des im Minus stehenden Arbeitszeitkontos. Das seit dem 1.10.2018 bestehende

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Das LAG Düsseldorf hat in seinem jüngsten Urteil hierzu vom 12.3.2021 (6 Sa 824/20) bestätigt, dass eine Kürzung des Urlaubsanspruchs im Urlaubsjahr

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Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für das Kalenderjahr 2020 insgesamt fünf

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Grundsätzliches

Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher