Monatliche Aufteilung von jährlicher Einmalzahlung unzulässig
● Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171 Stunden beschäftigt. Sie erhielt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung im Jahr 2021 im Juni ein Urlaubsgeld i. H. v. 809 Euro brutto und im November ein Weihnachtsgeld i. H. v. 821 Euro brutto. Ende des Jahres 2021 teilte der Beklagte mit, dass ab 2022 das Urlaubs- und Weihnachtsgeld künftig in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird und diese Zahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Wenn der Zweck einer Sonderzahlung festzulegen ist oder bei einer vorhandenen vertraglichen Regelung zu bestimmen sein wird, muss die
Problempunkt
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Das Niedersächsische FG (Urt. v. 24.7.2024 – 9 K196/22) hatte darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.
Der
Problempunkt
Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich