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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Monatliche Aufteilung von jährlicher Einmalzahlung unzulässig
§ 271 Abs. 2 BGB; § 1 Abs. 1 MiLoG
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171 Stunden beschäftigt. Sie erhielt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung im Jahr 2021 im Juni ein Urlaubsgeld i. H. v. 809 Euro brutto und im November ein Weihnachtsgeld i. H. v. 821 Euro brutto.
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