Monatliche Aufteilung von jährlicher Einmalzahlung unzulässig

§ 271 Abs. 2 BGB; § 1 Abs. 1 MiLoG

Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.

(Leitsatz des Gerichts)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.1.2024 – 3 Sa 4/23

1106
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com

● Problempunkt

Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171 Stunden beschäftigt. Sie erhielt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung im Jahr 2021 im Juni ein Urlaubsgeld i. H. v. 809 Euro brutto und im November ein Weihnachtsgeld i. H. v. 821 Euro brutto. Ende des Jahres 2021 teilte der Beklagte mit, dass ab 2022 das Urlaubs- und Weihnachtsgeld künftig in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird und diese Zahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Monatliche Aufteilung von jährlicher Einmalzahlung unzulässig
Seite 58
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Kern ging es darum, ob die Zahlung von

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Herausforderungen und rechtlicher Rahmen

Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.

Der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Modelloptionen

In der Vergangenheit haben Arbeitgeber öfter selbst steuerfreie Sachbezüge gewährt, indem sie Gutscheine oder Wertkarten (z. B. von