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Mindestlohn

Arbeitsrechtliche Neuerungen zum Jahresbeginn

Die wichtigsten Änderungen 2026 für Arbeitgeber im Überblick

Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere arbeitsrechtlich relevante Änderungen in Kraft, die

Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens
bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Wie tagesschau.de unter Berufung auf die Mindestlohnkommission berichtet, soll der Mindestlohn schrittweise auf 13,90 zum Jahresbeginn 2026 und auf 14

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171 Stunden beschäftigt

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Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram

Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, der Zentren und Seminarhäuser betreibt. Die drei klagenden Parteien waren sog. Sevakas, die für einige

Mindestlohnerhöhung: Entlassungswelle bleibt aus

Der gesetzliche Mindestlohn lag seit Oktober 2022 bei 12 Euro pro Stunde; im Januar dieses Jahres ist er um 0,41 Euro gestiegen. In der Folge gaben

Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs.

Die Klägerin war bei der Beklagten, die

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Unternehmen als Helfer im Menschenrechtsschutz

Menschenrechtsschutz stellt eine ursprünglich staatliche Aufgabe dar: Durch die Ratifizierung

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Mit Urteil des BAG vom 30.3.2023 (8AZR120/22) wurde entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Arbeitnehmern dieser GmbH nicht deshalb

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Beschlussfassung der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission setzt sich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MiLoG aus je drei stimmberechtigten Mitgliedern

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Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Der Mindestlohn soll nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023 von derzeit 12 auf 12,41 Euro ab Januar 2024 steigen. Ab Januar 2025

Arbeitnehmerstatus eines Vereinsmitglieds im Yoga-Ashram

Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Welt-anschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch