Der gesetzliche Mindestlohn lag seit Oktober 2022 bei 12 Euro pro Stunde; im Januar dieses Jahres ist er um 0,41 Euro gestiegen. In der Folge gaben betroffene Betriebe die Kosten zwar an die Kunden weiter und stellten bspw. Investitionen zurück, die befürchtete Entlassungswelle blieb jedoch aus. Das geht aus einem Beitrag im IAB-Forum vom 4.4.2024 hervor.
Vor dem 1.10.2022 war in fast jedem fünften deutschen Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer mit einem Bruttostundenlohn von unter 12 Euro beschäftigt. Der Anteil der unmittelbar betroffenen Betriebe hängt laut IAB stark von der jeweiligen Branche ab. Während fast die Hälfte der Betriebe im Gastgewerbe betroffen war, waren es im Baugewerbe nur etwa 5 %. Im Bereich „Ernährung, Textil und Bekleidung“ war knapp ein Drittel der Betriebe betroffen; in den Wirtschaftszweigen „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Handel, Instandhaltung und Reparatur“, „Verkehr und Lagerei“ sowie in der Holz-, Papier- und Druckindustrie, der Chemie-, Glas- und Kunststoffindustrie und in der Forst- und Landwirtschaft waren es jeweils zwischen 25 und 30 %.
Maßgeblich ist auch die Größe der Betriebe. Unter den Großbetrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten war nur etwas mehr als jeder zehnte betroffen. Am höchsten war der Anteil mit fast einem Drittel unter den Betrieben mit 50 bis 999 Mitarbeitern.
Wie schon bei früheren Mindestlohnerhöhungen hielten Betriebe sich eher mit Neueinstellungen zurück als Beschäftigte zu entlassen. Während rund 16,7 % der direkt betroffenen und 5,6 % der nicht direkt betroffenen Betriebe Neueinstellungen zurückstellten (insgesamt 8 %), reagierten lediglich 7,7 % bzw. 1,4 % mit Entlassungen (insgesamt 2,4 %).
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