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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Haftung des Geschäftsführers gegenüber Arbeitnehmern
Mit Urteil des BAG vom 30.3.2023 (8AZR120/22) wurde entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Arbeitnehmern dieser GmbH nicht deshalb auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB haftet, weil Verstöße gegen den Mindestlohn vorlagen.
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