Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette
Unternehmen als Helfer im Menschenrechtsschutz
Menschenrechtsschutz stellt eine ursprünglich staatliche Aufgabe dar: Durch die Ratifizierung internationaler und europäischer Menschenrechtsverträge hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die dort garantierten Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Diese Verpflichtung endet nicht an den bundesdeutschen Grenzen; vielmehr verpflichtet sich Deutschland über Art. 1 Abs. 2 GG, sich auch international für Menschenrechtsschutz einzusetzen (Hillgruber in: BeckOK Grundgesetz, 55. Ed. 15.5.2023, Art. 1 Rn. 59).
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· Artikel im Heft ·
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