Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT
Wie geht es mit dem Mindestlohn weiter?
Druck aus Europa: Gesetzliche Lohnuntergrenze
Beschlussfassung der Mindestlohnkommission
Die Mindestlohnkommission setzt sich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MiLoG aus je drei stimmberechtigten Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite zusammen, die auf Vorschlag der jeweiligen Spitzenorganisationen von der Bundesregierung berufen werden. Der Vorsitzende wird nach § 6 Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
