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Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Wie geht es mit dem Mindestlohn weiter?

Druck aus Europa: Gesetzliche Lohnuntergrenze

Beschlussfassung der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission setzt sich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MiLoG aus je drei stimmberechtigten Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite zusammen, die auf Vorschlag der jeweiligen Spitzenorganisationen von der Bundesregierung berufen werden. Der Vorsitzende wird nach § 6 Abs.

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