Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Bild: svetazi/stock.adobe.com
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Der Mindestlohn soll nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023 von derzeit 12 auf 12,41 Euro ab Januar 2024 steigen. Ab Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro vorgesehen.

Die umstrittene Entscheidung wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter getroffen. Es handelt sich um einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden. Auch die Begründung der Mindestlohnkommission zum Beschluss wurde gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite abgegeben. Entsprechend haben die Gewerkschaften eine eigene Erklärung beigefügt, die eine wesentliche Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro gefordert hatten. Dietmar Bartsch, Die Linke, forderte in den vergangenen Tagen ebenfalls eine deutliche Erhöhung auf 14 Euro.

In der mit Mehrheit der Mindestlohnkommission beschlossenen Begründung heißt es u. a.: „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen weiterhin zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und seine negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft dauern fort. Für das Gesamtjahr 2023 wird eine Stagnation des Wirtschaftswachstums erwartet. Für das Jahr 2024 gehen die aktuellen Prognosen von einer moderaten wirtschaftlichen Erholung aus. Die Inflation erreichte im Jahr 2022 mit einer Höhe von 6,9 Prozent einen historisch hohen Wert.
Durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.“

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