Nachträgliche Klagezulassung – falsche Rechtsauskunft durch Betriebsrat
Problempunkt
Die Parteien streiten im Rahmen einer wirksamen Kündigung über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage. Der Arbeitnehmer ist seit 1989 bei einer Firma mit ca. 80 Beschäftigten als Maschinenführer angestellt. Gemäß § 20 Nr. 4 MTV M+E NRW konnte er aufgrund seines Alters und seiner Betriebszugehörigkeit nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei der Beklagten besteht ein erstmals im Jahr 2019 gewählter Betriebsrat. Der Kläger erhielt am 29.10.2020 eine Kündigung zum 31.5.2021. Dagegen legte er am 24.11.2020 Kündigungsschutzklage ein.
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Erheblich verschärfte Anforderungen
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Problempunkt
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Das Thema, welche geldwerten Leistungen einem Betriebsratsmitglied gewährt werden dürfen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Vor dem
Hintergrund
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Einleitung
Formaljuristisch gesehen handelt es sich bei der Kündigungserklärung um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung
Problempunkt
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