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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten als Zahnärztin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis konnte mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Jahres beendet werden. Mit Schreiben vom 28.9.2021 kündigte die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021. Das Kündigungsschreiben wurde der Klägerin am 30.9.2021 zugestellt.
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