Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten als Zahnärztin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis konnte mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Jahres beendet werden. Mit Schreiben vom 28.9.2021 kündigte die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021. Das Kündigungsschreiben wurde der Klägerin am 30.9.2021 zugestellt. Der Arbeitgeber hatte das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet. Die Klägerin berief sich darauf, ihr sei das Schreiben nicht mehr am 30.9.2021 zugegangen. Das Arbeitsverhältnis sei daher erst zum 31.12.2022 beendet worden.
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