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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Nettolohnklage – Geringfügige Beschäftigung
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; § 40a EStG
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2012 in einer Pflegeeinrichtung des Beklagten als Nachtwache beschäftigt. Die Parteien hatten einen „Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte“ abgeschlossen, nach dem die Klägerin eine monatliche Vergütung von „max. 450 Euro“ erhalten sollte.
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