Obliegenheiten für Einbringung und Verfall von Urlaubsansprüchen
Problempunkt
Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Wurde dieser bis Ende des Kalenderjahres nicht eingebracht und keine einvernehmliche Übertragung vereinbart, verfiel er bislang mit Ablauf des Kalenderjahres. Eine Ausnahme galt nur dann, wenn der Urlaub wegen dringender betrieblicher oder persönlicher Gründe des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte. Wurde der Urlaub zwar rechtzeitig beantragt, aber nicht genehmigt, sollte dieser nach bisheriger Rechtsprechung dennoch verfallen.
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Lars von Scheven

· Artikel im Heft ·
Der Kläger war vom 1.1.2015 bis zum 31.1.2022 in einer Fünftagewoche bei dem beklagten Bundesland gemäß TV-L beschäftigt. Nach § 26 TV-L
Problempunkt
In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw
Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher
● Problempunkt
Die Parteien stritten über die finanzielle Abgeltung von 30 Urlaubstagen. Ab dem 25.11.2020 wurde der Arbeitnehmer mit
Höhe und Berechnung des Urlaubs
1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den
Problempunkt
Der Kläger hatte vier Jahre lang in geringfügiger Beschäftigung für die Beklagte gearbeitet. Urlaub war ihm in dieser