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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Obliegenheiten für Einbringung und Verfall von Urlaubsansprüchen
§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BUrlG; Art. 7 RL 2003/88/EG (Arbeitszeit-RL)
Problempunkt
Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Wurde dieser bis Ende des Kalenderjahres nicht eingebracht und keine einvernehmliche Übertragung vereinbart, verfiel er bislang mit Ablauf des Kalenderjahres.
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