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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Ordentliche Verdachtskündigung wegen Zufallsfund

§ 1 Abs. 2 KSchG; § 26 Abs. 1 BDSG n. F.

Problempunkt

Der 1965 geborene ledige Kläger, der keiner Person unterhaltsverpflichtet ist und einen GdB von 50 hat, war seit dem 1.4.1996 bei der Beklagten beschäftigt, die Kraftfahrzeuge herstellt. Ihm war ein Dienstwagen nebst Tankkarte zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen, der ein Tankvolumen von 93 Litern hat.

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