Ordnungsgemäße Einleitung eines Verfahrens nach §§ 99, 100 BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme. Die Arbeitgeberin hatte im Rahmen einer Umgestaltung ihrer Betriebsorganisation dem bisherigen Leiter der Abteilung Zielgruppenintelligenz, Herrn N, ab dem 25.5.2018 die Position des Leiters der von ihr neu eingerichteten Abteilung Quality Services Dialogmarketing zugewiesen. Den Betriebsrat beteiligte sie zu dieser Versetzung nicht. Auf dessen Antrag nach § 101 BetrVG gab das ArbG Siegburg der Arbeitgeberin auf, die personelle Einzelmaßnahme aufzuheben.
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● Problempunkt
Zu allen Arbeitnehmern, die ein Arbeitgeber beschäftigt, verarbeitet er in erheblichem Umfang personenbezogene Daten
Der Fussball-Profi Anwar El Ghazi von FSV Mainz 05 hat sich in erster Instanz erfolgreich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses als Spieler
Der Bundesrat hat der „Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ am 22.11.2024 zugestimmt. Die
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Im Jahr 1999 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, der regelte, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als professioneller Eishockeyspieler beschäftigt. Bis zum coronabedingten Abbruch der