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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung
Problempunkt
Die Klägerin war bei der beklagten Arbeitgeberin, einem Unternehmen des Speditions-, Transport- und Logistikunternehmens, als Speditionskauffrau in Vertrauensarbeitszeit tätig. Sie dokumentierte ihre Arbeitszeit mittels einer von der Arbeitgeberin bereitgestellten Software, welche „Kommt“, „Geht“ und „Pausen“-Zeiten erfasst.
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