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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung

Problempunkt

Die Klägerin war bei der beklagten Arbeitgeberin, einem Unternehmen des Speditions-, Transport- und Logistikunternehmens, als Speditionskauffrau in Vertrauensarbeitszeit tätig. Sie dokumentierte ihre Arbeitszeit mittels einer von der Arbeitgeberin bereitgestellten Software, welche „Kommt“, „Geht“ und „Pausen“-Zeiten erfasst.

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