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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Reichweite desTarifvorrangs bei Entgeltbestimmungen

§§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; §§ 140, 139, 611 BGB

Problempunkt

Die Beklagte ist ein Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Vertriebsfilialen und einer Zentrale mit Logistik und Lager in Hamburg, in welcher der Kläger als Lagerist beschäftigt ist. Bis April 2008 war sie tarifgebundenes Mitglied im Landesverband des Hamburger Einzelhandels e. V., der mit Verdi Tarifverträge geschlossen hat.

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