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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Reichweite desTarifvorrangs bei Entgeltbestimmungen
§§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; §§ 140, 139, 611 BGB
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Vertriebsfilialen und einer Zentrale mit Logistik und Lager in Hamburg, in welcher der Kläger als Lagerist beschäftigt ist. Bis April 2008 war sie tarifgebundenes Mitglied im Landesverband des Hamburger Einzelhandels e. V., der mit Verdi Tarifverträge geschlossen hat.
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