Risiken erlaubter Privatnutzung von IT und Verwertungsverbot
●Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos gekündigt, nachdem er einen Teil der E-Mail- und Messenger-Nachrichten des Klägers ausgewertet hatte, die auf einem dienstlichen Smartphone gespeichert waren, das dem Kläger zur Verfügung gestellt wurde. Eine Vielzahl dieser Nachrichten, darunter solche an Verwandte und Freunde des Klägers, trug die Beklagte im gerichtlichen Verfahren vor, um die Kündigung zu begründen. Der Kläger machte im Kündigungsschutzprozess geltend, dass es kein ausdrückliches Verbot durch den Arbeitgeber gegeben habe.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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Problempunkt
Der Kläger war seit 1999 als Gruppenleiter in der Lagerlogistik bei der Beklagten, einem Luftverkehrsunternehmen, beschäftigt. Das
Problempunkt
Der Kläger ist als Wachpolizist im zentralen Objektschutz tätig. Die Wachpolizisten müssen den Dienst in angelegter
Falsch abgerechnetes Abendessen erweckt den Verdacht auf Untreue
Patricia Schlesinger war seit dem 1.7.2016 Intendantin des Rundfunks Berlin
Wären Sie nicht Personaler geworden, was dann?
Eigentlich wollte ich Sprachen unterrichten, weil ich eine große Leidenschaft für Spanisch
Problempunkt
Die Parteien streiten um den Bestand ihres Ausbildungsverhältnisses. Im Streitfall nahmen 22 Auszubildende eines