Problempunkt
In der Rechtssache C-580/19 befasste sich der EuGH mit einem verbeamteten Feuerwehrmann der Stadt Offenbach am Main, der neben seiner regulären Dienstzeit regelmäßig Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft leisten musste. Während dieser Zeiten war er nicht verpflichtet, sich an einem von seinem Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten, musste aber erreichbar und in der Lage sein, im Einsatzfall innerhalb von 20 Minuten in seiner Einsatzkleidung und mit dem ihm zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeug die Stadtgrenzen zu erreichen. Der Kläger leistete im Jahr etwa 40 Rufbereitschaftsdienste, wobei jährlich ca.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal

· Artikel im Heft ·
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Vor dem LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 27.9.2022 – 1 Sa 39 öD/22, Revision eingelegt unter dem Az. 5 AZR 349/22) stritten die Parteien
Überstunden können im Falle von Bereitschaftszeiten nur dann entstehen, wenn der Beschäftigte in der Summe aus Vollarbeitszeiten und
Vor dem LAG Düsseldorf stritten die Parteien über die Vergütung von Notdienstzeiten ohne aktive Tätigkeit.
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Der Kläger ist bei der Beklagten als Sachbearbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst des Fachdienstes 14 „Veterinär- und Ordnungswesen“ gem
Herr Tollenaere, worum handelt es sich bei der Chancenkarte und an wen richtet sie sich?
Bei der Chancenkarte handelt es sich um einen