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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Rufbereitschaft
Art. 2, 5 RL 2003/88/EG; Art. 153 Abs. 2 AEUV
Problempunkt
In der Rechtssache C-580/19 befasste sich der EuGH mit einem verbeamteten Feuerwehrmann der Stadt Offenbach am Main, der neben seiner regulären Dienstzeit regelmäßig Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft leisten musste.
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