Problempunkt
Die Klägerin, eine Diplom-Designerin der Fachrichtung Gestaltung, arbeitet seit 1998 tageweise als Grafikdesignerin für die beklagte Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts. Grundlage der Vertragsbeziehung ist ein freies Dienstverhältnis. Die Klägerin berechnet der Beklagten für ihre Dienste als freie Mitarbeiterin eine Tagesgage in Form von Honorarabrechnungen, zuletzt i. H. v. 241 Euro. Im Bereich „Grafik und Design Stuttgart“ beschäftigt die Beklagte 24 Grafikdesigner, von denen acht auf der Grundlage von Arbeitsverträgen und 16 auf der Grundlage freier Dienstverträge tätig sind.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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