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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Schadensersatz nach Verweigerung der Erhöhung der Arbeitszeit
§§ 7, 9 TzBfG
Problempunkt
Die Klägerin ist Akademikerin, über 60 Jahre alt und bei der Beklagten bereits langjährig in Teilzeit beschäftigt. In der Vergangenheit wurde ihre Arbeitszeit bereits mehrfach befristet auf Vollzeit erhöht.
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