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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit

§§ 1, 15, 22 AGG

Problempunkt

Der Kläger ist Kurier bei der Beklagten. Er ist mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Die Beklagte betreibt einen Express-Versand und Transport-Service. Die wöchentliche Arbeitszeit des Angestellten beträgt 27,5 Stunden. Die Beklagte verteilte ein Stundenvolumen von 66,5 Stunden unbefristet an die Belegschaft.

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