Schutz hinweisgebender Arbeitnehmer im Kleinbetrieb
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Vorliegend war der Kläger als Einkaufs- bzw. Lagerleiter bei der Beklagten – einem Einzel- und Großhandelsunternehmen u. a. für Reinigungsmittel mit einer Belegschaft von gewöhnlich weniger als zehn Arbeitnehmern – tätig.
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David Johnson
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Mit Wirkung zum 1.6.2019 war der (spätere) Kläger – mit einer arbeitsvertraglich inkludierten Probezeit von sechs Monaten
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Beklagte ist eine weltweit
Problemaufriss
Vor Inkrafttreten des HinSchG sahen sich (vermeintlich) hinweisgebende Arbeitnehmer nach der Meldung tatsächlicher oder mutmaßlicher
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)
Problempunkt
Die 1980 geborene Klägerin ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss in Medizinpädagogik