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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Skiunfall bei Kundenbindungsreise ist kein Arbeitsunfall
§ 8 Abs. 1 SGB VII
Problempunkt
Der 1970 geborene Kläger war Geschäftsführer des Fachhandelsunternehmens D GmbH. Er hatte für seine Firmenkunden eine sechstägige Skireise nach Aspen/Colorado organisiert, mit der die Kundenbindung intensiviert werden sollte. Die Kosten der Skireise wurden überwiegend von der D GmbH getragen. Während der Reise stürzte der Kläger bei einer Skiabfahrt am 4.3.2016.
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