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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Tankgutscheine und Werbeeinahmen zur Nettolohnoptimierung sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV; §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 SvEV

Problempunkt

Der Arbeitgeber vereinbarte mit seinen Arbeitnehmern im Rahmen einer vertraglichen Zusatzvereinbarung einen freiwilligen Lohnverzicht trotz gleichbleibender Arbeitszeit. Im Gegenzug erhielten die Arbeitnehmer Tankgutscheine sowie eine Bezahlung für von ihnen auf ihren eigenen Pkw bereitgestellten Werbeflächen in identischer Höhe.

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