Teilkündigung zur Beendigung einer Homeofficevereinbarung
Problempunkt
Die Beklagte betreibt ein Software-Unternehmen in B. Der Kläger wohnt in A und ist seit dem 1.2.2017 als Sales-Account-Manager für die Beklagte tätig. Am 29.11.2016 hatten die Parteien eine „Zusatzvereinbarung über Tätigkeit im Homeoffice“ getroffen. Darin war u. a. geregelt:
„§ 7 Beendigung der häuslichen Arbeit
Diese Vereinbarung endet spätestens mit dem Ende des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgrund des Arbeitsvertrags vom 28.11.2016, sofern sie nicht vorher durch eine der Parteien gekündigt wird.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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