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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Überstundenvergütung – Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu Arbeitszeitkonten
§§ 77 Abs. 3, 87 BetrVG
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne Tarifbindung“ im Verband Metall- und Elektrounternehmen Hessen e. V. Im Arbeitsvertrag des Klägers von 1996 ist u. a. ein Bruttomonatslohn auf Basis von 156,60 Stunden und eine Tätigkeit im Zwei- bzw.
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