Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit?
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für den Beklagten als Pflegekraft in Teilzeit tätig. Für das Arbeitsverhältnis wurde eine Arbeitszeit von 40 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft vereinbart.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
1 Keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag
Grundsätzlich gilt: Mehrarbeit ist die über die gesetzliche Arbeitszeit, Überarbeit
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne
Problempunkt
Der Kläger arbeitet für die Beklagte als Fluglotse und ist BR-Mitglied. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft
Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor
Ein Tarifvertrag, der von den Arbeitsvertragsparteien in Bezug genommen ist, enthält u. a. folgende Regelungen:
„Die
Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche