Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit?

Art. 157 AEUV; Art. 2 Abs. 1 lit. b, Art. 4 Satz 1 RL 2006/54/EG; § 4 Nr. 1 Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der RL 97/81/EG; § 15 Abs. 2 AGG

1. Sind Art. 157 AEUV sowie Art. 2 Abs. 1 lit. b und Art. 4 Satz 1 der Richtlinie 2006/54/EG so auszulegen, dass eine nationale tarifvertragliche Regelung, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus gearbeitet werden, eine Ungleichbehandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten enthält?

2. Ist § 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG so auszulegen, dass eine nationale tarifvertragliche Regelung, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus gearbeitet werden, eine Ungleichbehandlung von Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten enthält?

(Vorlagefragen des Gerichts)

BAG, Beschluss vom 28.10.2021 – 8 AZR 370/20 (A)

1106
Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Bild: AlcelVision/stock.adobe.com

Problempunkt

Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für den Beklagten als Pflegekraft in Teilzeit tätig. Für das Arbeitsverhältnis wurde eine Arbeitszeit von 40 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft vereinbart.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit?
Seite 55
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess

Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Punkten mit Arbeitgeberattraktivität

Es hat sich herumgesprochen, dass es für Unternehmen immer schwieriger wird, Fachkräfte zu

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein Tarifvertrag, der von den Arbeitsvertragsparteien in Bezug genommen ist, enthält u. a. folgende Regelungen:

„Die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Nachweisgesetz – Was lange währt, wird leider Papierflut

Das NachwG beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und