Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit?
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für den Beklagten als Pflegekraft in Teilzeit tätig. Für das Arbeitsverhältnis wurde eine Arbeitszeit von 40 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft vereinbart.
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