Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit?
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für den Beklagten als Pflegekraft in Teilzeit tätig. Für das Arbeitsverhältnis wurde eine Arbeitszeit von 40 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft vereinbart.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

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Problempunkt
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Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche
Ein Tarifvertrag, der von den Arbeitsvertragsparteien in Bezug genommen ist, enthält u. a. folgende Regelungen:
„Die
Problempunkt
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Problempunkt
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