Problempunkt
In einem Arbeitsverhältnis werden die grundlegenden Dinge im Arbeitsvertrag geregelt. Das Fine-Tuning erfolgt später, indem der Arbeitgeber Weisungen gem. § 106 GewO erteilt. So werden Inhalt, Zeit und Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festgelegt, soweit dies nicht bereits durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder das Gesetz geregelt ist. Für den Arbeitgeber sind daher zwei Prüfsteine gegeben. Erstens: Ist das Recht zur Erteilung einer Weisung gegeben (oder wurde der betreffende Punkt z. B. bereits vertraglich geregelt)?
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
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