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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Unbillige Weisungen sind nicht (mehr) verbindlich!
§ 106 GewO; § 315 BGB
Problempunkt
In einem Arbeitsverhältnis werden die grundlegenden Dinge im Arbeitsvertrag geregelt. Das Fine-Tuning erfolgt später, indem der Arbeitgeber Weisungen gem. § 106 GewO erteilt.
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