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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Widerruf einer Homeoffice-Erlaubnis nach Versetzung

§ 106 GewO

● Problempunkt

Der 1969 geborene, alleinstehende Kläger arbeitet seit 2017 bei der Beklagten im Planungs- und Projektmanagement, insbesondere im Automotive-Bereich am Standort K. Seine Aufgaben als „Leiter Planung und Projektmanagement“ erledigte er in den letzten drei Jahren zu 80 % aus seinem Homeoffice.

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