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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Widerruf einer Homeoffice-Erlaubnis nach Versetzung
§ 106 GewO
● Problempunkt
Der 1969 geborene, alleinstehende Kläger arbeitet seit 2017 bei der Beklagten im Planungs- und Projektmanagement, insbesondere im Automotive-Bereich am Standort K. Seine Aufgaben als „Leiter Planung und Projektmanagement“ erledigte er in den letzten drei Jahren zu 80 % aus seinem Homeoffice.
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