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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Uniformtragen und Arbeitsweg im eigenen Interesse
TV-L
Problempunkt
Die beiden klagenden Arbeitnehmer sind als Wachpolizisten bei dem beklagten Land als Objektschützer angestellt. Der jeweilige Dienst wird an einem konkret zu schützenden Gebäude abgeleistet. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung.
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