Unterlassungsanspruch des Betriebsrats – Duldung von Überstunden
Problempunkt
Die Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Im Betrieb gilt die „Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten“ (BV ArbZ). Darin sind u. a. „Schichtarbeit“ und „Überstunden“ geregelt. In der den Betriebsteil Warehouse (einschließlich Outbound) betreffenden Anlage 3 zur BV ArbZ sind für die Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschicht der jeweilige Schichtbeginn und das jeweilige Schichtende sowie die Lage von jeweils drei Pausen festgelegt. Entsprechendes gilt für die den Betriebsteil PMC betreffende Anlage 4 zur BV ArbZ und die dort geregelte Früh-, Spät- und Nachtschicht.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
1 Keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag
Grundsätzlich gilt: Mehrarbeit ist die über die gesetzliche Arbeitszeit, Überarbeit
Der Kläger ist als Lkw-Verlader in einem Distributionszentrum der Beklagten beschäftigt. Er wird ausschließlich in der Nachtschicht
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne
Problempunkt
Die Parteien streiten über Zeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers. Hintergrund war der
Das LAG Nürnberg (Urt. v. 3.5.2019 – 8 Sa 340/18, v. 30.4.2019 – 7Sa 346/18; Rev. eingelegt unter 6 AZR 254/19 und 6 AZR 253/19) hatte zu entscheiden