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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365
§§ 50 Abs. 1, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Zuständigkeit des antragstellenden Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung des Softwarepakets Office 365 (jetzt Microsoft 365). Die Arbeitgeberin unterhält mehrere Betriebe. Der antragstellende Betriebsrat ist für ein Verteilzentrum in W mit etwa 2.000 Arbeitnehmern zuständig.
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