Unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Zuständigkeit des antragstellenden Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung des Softwarepakets Office 365 (jetzt Microsoft 365). Die Arbeitgeberin unterhält mehrere Betriebe. Der antragstellende Betriebsrat ist für ein Verteilzentrum in W mit etwa 2.000 Arbeitnehmern zuständig. Am Verfahren beteiligt ist der im Unternehmen errichtete Gesamtbetriebsrat. Dieser hatte dem unternehmensweiten Einsatz des Softwarepakets bereits im April 2019 zugestimmt.
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