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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Unzulässige Rechtsausübung durch den Betriebsrat

§§ 87, 23, 74, 76 BetrVG; § 100 ArbGG; § 242 BGB

l Problempunkt

Die Parteien streiten darum, ob ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus § 23 Abs. 3 BetrVG aufgrund der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit dem Argument der unzulässigen Rechtsausübung abgelehnt werden kann. Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus in Niedersachsen und teilt ihre Arbeitnehmer monatlich neu in Dienstplänen ein.

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