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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Unzulässige Rechtsausübung durch den Betriebsrat
§§ 87, 23, 74, 76 BetrVG; § 100 ArbGG; § 242 BGB
l Problempunkt
Die Parteien streiten darum, ob ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus § 23 Abs. 3 BetrVG aufgrund der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit dem Argument der unzulässigen Rechtsausübung abgelehnt werden kann. Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus in Niedersachsen und teilt ihre Arbeitnehmer monatlich neu in Dienstplänen ein.
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