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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Urlaub: Anforderungsprofil an Freistellungserklärung des Arbeitgebers

§§ 1, 3, 7 BUrlG; §§ 133, 157, 362 BGB

Problempunkt

Die Parteien stritten über die finanzielle Abgeltung von 30 Urlaubstagen. Ab dem 25.11.2020 wurde der Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 24 Stunden als Friseur beschäftigt – arbeitsvertraglich wurde zudem (lediglich) der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) vereinbart.

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