Urlaubsabgeltung ist Masseverbindlichkeit

§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO

Wenn der starke vorläufige Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat, ist bei der späteren Insolvenz des Arbeitgebers der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 25.11.2021 – 6 AZR 94/19

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger war bereits bei der Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beklagte ist die Insolvenzverwalterin und hatte in ihrem Amt als vorläufige starke Insolvenzverwaltung die Arbeitsleistung des Klägers weiter in Anspruch genommen. Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Arbeitsverhältnis dann beendet. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfügte der Kläger noch über nicht gewährten Resturlaub. Er begehrt hierfür die Zahlung von Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

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Urlaubsabgeltung ist Masseverbindlichkeit
Seite 56
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