Urlaubsabgeltung ist Masseverbindlichkeit

§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO

Wenn der starke vorläufige Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat, ist bei der späteren Insolvenz des Arbeitgebers der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 25.11.2021 – 6 AZR 94/19

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Kläger war bereits bei der Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beklagte ist die Insolvenzverwalterin und hatte in ihrem Amt als vorläufige starke Insolvenzverwaltung die Arbeitsleistung des Klägers weiter in Anspruch genommen. Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Arbeitsverhältnis dann beendet. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfügte der Kläger noch über nicht gewährten Resturlaub. Er begehrt hierfür die Zahlung von Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Urlaubsabgeltung ist Masseverbindlichkeit
Seite 56
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vorinsolvenzrechtliche Sanierung

Vor dem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, mit Gläubigern einen gemeinsamen Weg zu finden, eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im Dezember 2013

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)