Problempunkt
Der Kläger war bereits bei der Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beklagte ist die Insolvenzverwalterin und hatte in ihrem Amt als vorläufige starke Insolvenzverwaltung die Arbeitsleistung des Klägers weiter in Anspruch genommen. Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Arbeitsverhältnis dann beendet. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfügte der Kläger noch über nicht gewährten Resturlaub. Er begehrt hierfür die Zahlung von Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf
Problempunkt
Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in
Problempunkt
Der Kläger erhielt von seiner ehemaligen Arbeitgeberin neben einer unmittelbar zugesagten monatlichen Pensionszulage sowie einem
Der BFH hat mit Urteil vom 22.10.2019 (VII R 30/18) entschieden, dass bei Insolvenzantragstellung und Bestellung eines vorläufigen
Problempunkt
Die Klägerin war als Flugbegleiterin bei Air Berlin beschäftigt, über deren Vermögen am 1.11.2017 das Insolvenzverfahren
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)