Problempunkt
Der Kläger war bereits bei der Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beklagte ist die Insolvenzverwalterin und hatte in ihrem Amt als vorläufige starke Insolvenzverwaltung die Arbeitsleistung des Klägers weiter in Anspruch genommen. Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Arbeitsverhältnis dann beendet. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfügte der Kläger noch über nicht gewährten Resturlaub. Er begehrt hierfür die Zahlung von Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in
Problempunkt
Die Klägerin war als Flugkapitänin tätig. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den Geschäftsbetrieb mit sofortiger
Problempunkt
Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im Dezember 2013
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)
● Problempunkt
Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang
Problempunkt
Nach Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers beschloss der beklagte Insolvenzverwalter, den Betrieb