Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers vererbbar

§ 7 Abs. 4 BUrlG; § 1922 Abs. 1 BGB; Art. 7 der RL 2003/88/EG

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i. V. m. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.

BAG, Urteil vom 22.1.2019 – 9 AZR 45/16

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemanns, dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Die Klägerin verlangte die Abgeltung des Resturlaubs – einschließlich des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte – von insgesamt 25 Arbeitstagen, d. h. 5.860 Euro, der ihrem verstorbenen Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch zustand.

Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.

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Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers vererbbar
Seite 487
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