Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers vererbbar
Problempunkt
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemanns, dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Die Klägerin verlangte die Abgeltung des Resturlaubs – einschließlich des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte – von insgesamt 25 Arbeitstagen, d. h. 5.860 Euro, der ihrem verstorbenen Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch zustand.
Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.
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