Vergütungspflicht für Umkleidezeiten bei auffälliger Dienstkleidung
Problempunkt
Die Parteien streiten über Vergütung für Umkleidezeiten. Die Klägerin ist seit 1994 für ein Unternehmen tätig, das bundesweit Geld- und Werttransporte sowie Geldbearbeitung betreibt. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, die Beklagte ist Mitglied der Arbeitgebervereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste. Ihr Arbeitsplatz ist ein Geldbearbeitungszentrum in der obersten Etage. Die Umkleideräume befinden sich im Untergeschoss. Dort zieht die Arbeitnehmerin ihre Dienstkleidung an, welche aus Sicherheitsschuhen und einem schwarzen Poloshirt besteht.
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