Verhaltensbedingte Kündigung – Interessenabwägung – Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG; § 1 Abs. 2 KSchG

Die wiederholte Verletzung der Anzeigepflicht hinsichtlich einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit kann, vorbehaltlich der konkreten Umstände, auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht eine beharrliche Pflichtverletzung darstellen, die eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 7.5.2020 – 2 AZR 619/19

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Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten langjährig als Lagerist beschäftigt und seit Juli 2016 durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben. Im November 2016 wies die Beklagte ihn schriftlich darauf hin, dass er seinem Vorgesetzten bzw. dessen Vertreter auch bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich bescheinigten Zeitraum hinaus unverzüglich mitzuteilen habe, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestehe und wie lange diese voraussichtlich dauere. Zwischen Januar 2017 und März 2017 hatte die Beklagte den Kläger dreimal dafür abgemahnt, dass er seine Anzeigepflicht im Krankheitsfall verletzt habe.

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Dr. Ingo Plesterninks

Dr. Ingo Plesterninks
VP HR Mauser International Packaging Solutions, Brühl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn

· Artikel im Heft ·

Verhaltensbedingte Kündigung – Interessenabwägung – Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Seite 55
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Body Teil 1

Einführung

Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen

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Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die

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Erschütterung des Beweiswerts

Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG

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Problempunkt

In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw

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Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der angeblich arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang