Verhaltensbedingte Kündigung – Interessenabwägung – Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten langjährig als Lagerist beschäftigt und seit Juli 2016 durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben. Im November 2016 wies die Beklagte ihn schriftlich darauf hin, dass er seinem Vorgesetzten bzw. dessen Vertreter auch bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich bescheinigten Zeitraum hinaus unverzüglich mitzuteilen habe, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestehe und wie lange diese voraussichtlich dauere. Zwischen Januar 2017 und März 2017 hatte die Beklagte den Kläger dreimal dafür abgemahnt, dass er seine Anzeigepflicht im Krankheitsfall verletzt habe.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
Einführung
Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Erschütterung des Beweiswerts
Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG
Problempunkt
In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der angeblich arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang