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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Verhaltensbedingte Kündigung – Meinungsfreiheit – Schmähkritik
§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG; Art. 5 Abs. 1 GG; § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG
Problempunkt
Die Klägerin war bei der international tätigen Beklagten seit September 2001 als kaufmännische Angestellte im Einkauf beschäftigt. Sie sah sich durch ihre Vorgesetzten wegen ihres Geschlechts und ihrer afghanischen Herkunft diskriminiert.
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