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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Verlängerung der Probezeit um Zeiten einer Unterbrechung der Ausbildung
§§ 20 Satz 2, 22 Abs. 1 BBiG
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin betreibt eine Kfz-Werkstatt. Sie schloss mit dem Auszubildenden unter Verwendung eines Formulars der Handwerkskammer F einen Berufsausbildungsvertrag zum Kfz-Mechatroniker ab 1.1.2014. In dem Berufsausbildungsvertrag wurde eine Probezeit von vier Monaten vereinbart.
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