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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Verlängerung der Probezeit um Zeiten einer Unterbrechung der Ausbildung

§§ 20 Satz 2, 22 Abs. 1 BBiG

Problempunkt

Die beklagte Arbeitgeberin betreibt eine Kfz-Werkstatt. Sie schloss mit dem Auszubildenden unter Verwendung eines Formulars der Handwerkskammer F einen Berufsausbildungsvertrag zum Kfz-Mechatroniker ab 1.1.2014. In dem Berufsausbildungsvertrag wurde eine Probezeit von vier Monaten vereinbart.

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