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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit: Darlegungslast für Überstunden und Ausschlussfristen
§ 7 ArbZG; §§ 199, 611a Abs. 2 BGB; Sonderregelung AVR-Ost
● Problempunkt
Der Kläger ist seit 2002 bei dem beklagten Rettungsdienst als Rettungsassistent beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland mit den Sonderregelungen AVR Fassung Ost (AVR DD) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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