Vermittlungsprovision bei der Übernahme eines Zeitarbeitnehmers
Problempunkt
Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt dringend (qualifizierte) Arbeitskräfte. Beschleunigt durch den demografischen Wandel ist inzwischen ein „Mangelmarkt“ entstanden, in dem Arbeitgeber um die noch verfügbaren Arbeitnehmer konkurrieren. So verwundert es nicht, dass sich in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Konflikte ergeben haben, in denen Entleiher die Zahlung einer Vermittlungsprovision verweigern, nachdem diese einen von dem Verleiher vormals überlassenen Zeitarbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis übernommen haben (vgl. nur BGH, Urt. v. 5.11.2020 – IIIZR156/19).
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Dr. Jonas Singraven

Dr. Alexander Bissels

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