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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Vernehmung der Ärztin bei erschütterter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFzG

Problempunkt

Die Klägerin war beim Beklagten seit dem 1.10.2021 als Hauswirtschaftskraft und Reinigungskraft zu einem Bruttomonatsentgelt i. H. v. zuletzt 2.472 Euro zzgl. 100 Euro Prämie beschäftigt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis am 12.5.2023 zum 15.6.2023.

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