Vernehmung der Ärztin bei erschütterter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
● Problempunkt
Die Klägerin war beim Beklagten seit dem 1.10.2021 als Hauswirtschaftskraft und Reinigungskraft zu einem Bruttomonatsentgelt i. H. v. zuletzt 2.472 Euro zzgl. 100 Euro Prämie beschäftigt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis am 12.5.2023 zum 15.6.2023. Gleichzeitig bat sie den Beklagten, ihr zum Ende des Arbeitsverhältnisses Urlaub zu gewähren, da sie ihre Familie besuchen wolle. Dies lehnte der Vorgesetzte der Klägerin noch am selben Tag und der Personalleiter des Beklagten am 22.5.2023 unter Hinweis auf entgegenstehende betriebliche Gründe ab.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Vermutet der Arbeitgeber eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, so hat er bereits aufgrund seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im
● Problempunkt
Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Zeiten, in denen er während und nach seinem Auslandsurlaub
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Problempunkt
Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat bei der Beklagten in der Gepäckabfertigung gearbeitet und
Bisherige Rechtslage
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Das Geschäftsmodell der Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
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