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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Vernehmung der Ärztin bei erschütterter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFzG
Problempunkt
Die Klägerin war beim Beklagten seit dem 1.10.2021 als Hauswirtschaftskraft und Reinigungskraft zu einem Bruttomonatsentgelt i. H. v. zuletzt 2.472 Euro zzgl. 100 Euro Prämie beschäftigt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis am 12.5.2023 zum 15.6.2023.
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